Nutzung der Fünftelregelung bei Kapitalauszahlungen

Wird die Leistung der Unterstützungskasse (ukdgb) als Kapital gezahlt, gilt diese gewöhnlich als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Es gilt dann eine ermäßigte Besteuerung, welche die Wirkung der Progression im Steuertarif abmildern soll. Diese Steuerermäßigung wird „Fünftelregelung“ genannt.

Bisher hat die ukdgb die Fünftelregelung bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Das ist durch das Wachstumschancengesetz ab 2025 nicht mehr zulässig, obwohl die Fünftelregelung weiterhin gilt.

Die Ermäßigung kann ab 2025 nur noch vom Steuerpflichtigen selbst im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Unter anderem ist die folgende Quelle in diesem Zusammenhang relevant:

BMF-Schreiben vom 2021-08-12, Randziffer 147

  23. Dezember 2024